Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 13.01.2011

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   BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09   

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https://dejure.org/2010,962
BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09 (https://dejure.org/2010,962)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 (https://dejure.org/2010,962)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2010 - 3 C 42.09 (https://dejure.org/2010,962)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2, § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1 und 2; Zeichen 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg)
    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; Fahrradfahrer; Fahrradverkehr; gemeinsamer Fuß- und Radweg; Fahrbahn; Zeichen 240; Verkehrszeichen; Verkehrsschild; besondere örtliche Verhältnisse; qualifizierte Gefahrenlage; das ...

  • openjur.de

    §§ 45 Abs. 2 Satz 1, 45 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 4 Satz 2 StVO
    Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt

  • openjur.de

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr; Fahrradfahrer; Fahrradverkehr; gemeinsamer Fuß- und Radweg; Fahrbahn; Zeichen 240; Verkehrszeichen; Verkehrsschild; besondere örtliche Verhältnisse; qualifizierte Gefahrenlage; das ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 2 Abs. 4 Satz 2
    Anfechtungsklage; Beschränkung des fließenden Verkehrs; Fahrbahn; Fahrradfahrer; Fahrradverkehr; Radfahrer; Radverkehr; Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Rechtsgutbeeinträchtigung; Verbot des fließenden Verkehrs; Verkehrsbeschränkung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 4 S 2 StVO, § 39 Abs 1 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 2 StVO
    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im Falle des Bestehens einer aufgrund der örtlichen Verhältnisse bestehenden und das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigenden Gefahrenlage; Errichtung von Radwegen nach Erforderlichkeit derselben ...

  • rewis.io

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1; StVO § 45 Abs. 9 S. 2
    Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht im Falle des Bestehens einer aufgrund der örtlichen Verhältnisse bestehenden und das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigenden Gefahrenlage; Errichtung von Radwegen nach Erforderlichkeit derselben ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Radwegebenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Radwegbenutzungspflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Radwegebenutzungspflicht - nicht immer!

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 19.11.2010)

    Folgen des Radweg-Urteils: Freie Fahrt für Radfahrer - oder nicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine generelle Radwegebenutzungspflicht

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine zwingende Radwegbenutzungspflicht - Auch nicht bei Anordnung mit Verkehrszeichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 159
  • NJW 2011, 1527
  • NZV 2011, 363
  • zfs 2011, 176
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, der durch die Anfügung von § 45 Abs. 9 StVO zwar modifiziert und ergänzt, nicht aber ersetzt worden ist (vgl. Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 23.00 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41), können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.

    a) § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens - auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. Urteile vom 5. April 2001 a.a.O. und vom 23. September 2010).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen - zu denen auch das hier in Rede stehende Zeichen 240 gehört - sind regelmäßig den Dauerverwaltungsakten zuzurechnen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 21. August 2003 - BVerwG 3 C 15.03 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19 m.w.N.).

    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24 S. 13 f. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 S. 18, vom 21. August 2003 a.a.O. sowie zuletzt vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32 und 37.09 - bislang n.v.), hier also der 11. August 2009.

  • BVerwG, 31.05.2001 - 3 B 183.00

    Fahrrad-Rikscha

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    In solchen Fällen dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. Beschluss vom 31. Mai 2001 - BVerwG 3 B 183.00 - Buchholz 442.151 § 2 StVO Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24 S. 13 f. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 S. 18, vom 21. August 2003 a.a.O. sowie zuletzt vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32 und 37.09 - bislang n.v.), hier also der 11. August 2009.
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Maßgeblich für den Erfolg einer Anfechtungsklage ist daher regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung (stRspr; vgl. für verkehrsbeschränkende Anordnungen u.a. Urteile vom 27. Januar 1993 - BVerwG 11 C 35.92 - BVerwGE 92, 32 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 24 S. 13 f. und vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 31 S. 18, vom 21. August 2003 a.a.O. sowie zuletzt vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32 und 37.09 - bislang n.v.), hier also der 11. August 2009.
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    Doch wurde ihm auch insofern die Möglichkeit einer Anfechtungsklage jedenfalls dadurch wieder eröffnet, dass die Widerspruchsbehörde über sein Überprüfungs- und Aufhebungsbegehren in der Sache entschieden hat, ohne sich auf die Bestandskraft der Regelung zu berufen (vgl. etwa Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG 5 C 105.61 - BVerwGE 15, 306 = Buchholz 436.0 § 122 BSHG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09
    - Bayerischer VGH München - 11.08.2009 - AZ: VGH 11 B 08.186.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    Besondere örtliche Verhältnisse können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen u. a. in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 m. w. N.).
  • VG Berlin, 04.09.2020 - 11 L 205.20

    Eilantrag gegen sog. Pop-up-Radwege erfolgreich

    Hierbei können auch Umstände berücksichtigt werden, die erst nach Erlass der verkehrsregelnden Anordnung eingetreten sind, da es für die rechtliche Beurteilung von Verkehrszeichen als Dauerverwaltungsakte - abweichend von dem Grundsatz, dass bei Anfechtungsklagen regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen ist - maßgebend auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 3 C 42/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Hannover, 17.07.2019 - 7 A 7457/17

    Anfechtung Zusatzzeichen; Mindestabstand; Verwaltungsvorschrift

    Ihm wurde jedoch die Möglichkeit einer Anfechtungsklage dadurch wiedereröffnet, dass die Beklagte über sein Überprüfungs- und Aufhebungsbegehren durch die Ablehnung seines Antrags vom 23. November 2016 mit dem angegriffenen Bescheid vom 11. August 2017, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, in der Sache entschieden hat, ohne sich auf die Bestandskraft der Regelung zu berufen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. November 2010 - 3 C 42.09 -, www.bverwg.de, Rn. 13 m.w.N.; VG Köln, Urteil vom 8. Mai 2015 - 18 K 189/14 - juris, Rn. 32).

    Verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen - zu denen auch die hier in Rede stehenden Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 gehören - sind den Dauerverwaltungsakten zuzurechnen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462   

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https://dejure.org/2011,17690
VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462 (https://dejure.org/2011,17690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2011 - 11 C 10.2462 (https://dejure.org/2011,17690)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 11 C 10.2462 (https://dejure.org/2011,17690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV;Gleichstellung mit den in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG genannten Maßnahmen Tschechische Fahrerlaubnis; Feststellung der Nichtberechtigung; Verstoß gegen das ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 Sätze 2 und 3 FeV, § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB
    Fahrerlaubnisrecht: Isolierte Sperre und Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis | Abgelaufene aber noch im Verkehrszentralregister eingetragene isolierte Sperre; Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist; Eingetragener deutscher ...

  • blutalkohol PDF, S. 134
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2011, 176
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung bzw. Aberkennungsentscheidung regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. u.a. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250, vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung bzw. Aberkennungsentscheidung regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. u.a. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250, vom 11.12.2008 BVerwGE 132, 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Der Senat hat daher entschieden, dass gewichtige Gründe dafür sprechen, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis durch den Aufnahmestaat den in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG bezeichneten Entscheidungen gleichgestellt werden muss (vgl. BayVGH vom 21.10.2010 Az. 11 CE 10.1480; auch VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08

    Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Weiter steht nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Anwendungsbereich von Art. 8 Abs. 4 und 2 der Richtlinie 91/439/EWG der vom Fahrerlaubnisinhaber zur Abwendung einer angekündigten Entziehungsverfügung erklärte Verzicht auf die Fahrerlaubnis dem Entzug der Fahrerlaubnis gleich (vgl. BayVGH vom 12.12.2008 Az. 11 CS 08.1396, VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 ZfS 2009, 242 Leitsatz; OVG Saarland vom 2.12.2009 DAR 2010, 416 Leitsatz; Thüringer OVG vom 10.3.2010 Az. 2 ZKO 421/09).
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Weiter steht nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Anwendungsbereich von Art. 8 Abs. 4 und 2 der Richtlinie 91/439/EWG der vom Fahrerlaubnisinhaber zur Abwendung einer angekündigten Entziehungsverfügung erklärte Verzicht auf die Fahrerlaubnis dem Entzug der Fahrerlaubnis gleich (vgl. BayVGH vom 12.12.2008 Az. 11 CS 08.1396, VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 ZfS 2009, 242 Leitsatz; OVG Saarland vom 2.12.2009 DAR 2010, 416 Leitsatz; Thüringer OVG vom 10.3.2010 Az. 2 ZKO 421/09).
  • OVG Thüringen, 10.03.2010 - 2 ZKO 421/09

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Weiter steht nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Anwendungsbereich von Art. 8 Abs. 4 und 2 der Richtlinie 91/439/EWG der vom Fahrerlaubnisinhaber zur Abwendung einer angekündigten Entziehungsverfügung erklärte Verzicht auf die Fahrerlaubnis dem Entzug der Fahrerlaubnis gleich (vgl. BayVGH vom 12.12.2008 Az. 11 CS 08.1396, VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 ZfS 2009, 242 Leitsatz; OVG Saarland vom 2.12.2009 DAR 2010, 416 Leitsatz; Thüringer OVG vom 10.3.2010 Az. 2 ZKO 421/09).
  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Weiter steht nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Anwendungsbereich von Art. 8 Abs. 4 und 2 der Richtlinie 91/439/EWG der vom Fahrerlaubnisinhaber zur Abwendung einer angekündigten Entziehungsverfügung erklärte Verzicht auf die Fahrerlaubnis dem Entzug der Fahrerlaubnis gleich (vgl. BayVGH vom 12.12.2008 Az. 11 CS 08.1396, VGH Baden-Württemberg vom 2.2.2009 ZfS 2009, 242 Leitsatz; OVG Saarland vom 2.12.2009 DAR 2010, 416 Leitsatz; Thüringer OVG vom 10.3.2010 Az. 2 ZKO 421/09).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480

    Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Der Senat hat daher entschieden, dass gewichtige Gründe dafür sprechen, dass die Ablehnung der Erteilung einer Fahrerlaubnis durch den Aufnahmestaat den in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG bezeichneten Entscheidungen gleichgestellt werden muss (vgl. BayVGH vom 21.10.2010 Az. 11 CE 10.1480; auch VGH Baden-Württemberg vom 21.1.2010 DAR 2010, 153).
  • VG Neustadt, 14.10.2010 - 6 L 953/10

    Anordnung einer isolierten Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Im Hinblick auf diese Entscheidungen und die genannten Erwägungen spricht sehr viel dafür, dass auch die Verhängung einer isolierten Sperre nach § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB den in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG genannten Maßnahmen gleichgestellt werden muss (in diesem Sinn bereits VG Neustadt vom 14.10.2010 Az. 6 L 953/10.NW).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
    Anhängige Berufungsverfahren wurden bzw. werden im Hinblick auf das beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Az. 3 C 25.10 anhängige Revisionsverfahren ausgesetzt und den Betroffenen für Klagen, bei denen es entscheidungserheblich auf diese Rechtsfrage ankommt, bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt (vgl. z.B. BayVGH vom 17.8.2010 Az. 11 C 10.1454).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 CS 08.1854

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 11 Abs. 8 FeV; "personenbezogene

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

  • VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines

  • VGH Hessen, 27.01.2010 - 10 D 2892/09

    Im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren nachgereichte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09

    Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet

  • VG München, 29.09.2010 - M 6a S 10.4378

    EU-Fahrerlaubnis nach dem 19.1.2009; isolierte Sperrfrist

  • VG Ansbach, 11.10.2010 - AN 10 S 10.01756

    Umgeschriebener, nicht anerkennungsfähiger tschechischer Führerschein der Klasse

  • VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003

    Feststellung der Fahrberechtigung mit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 13.09.2010 - M 1 S 10.2132

    Berechtigung zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 11 C 10.1454

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 19.11.2012 - 11 BV 12.21

    Tschechische Fahrerlaubnis, die vor dem Beitritt Tschechiens zur EU erteilt wurde

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 13.1.2011 Az. 11 C 10.2462, ZfS 2011, 176) schließe diese Regelung die Annahme einer planwidrige Regelung und damit eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV auf die isolierte Sperre aus.
  • VG München, 22.11.2011 - M 1 K 11.4477

    Vor dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU ausgestellter tschechischer

    Ist es aber danach ausreichend, dass einer Person die Fahrerlaubnis nur partiell aberkannt wurde oder dass ihre Gültigkeit vorübergehend suspendiert wurde, so erscheint es erst recht angezeigt, dem Aufnahmestaat das Recht zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis dann zuzubilligen, wenn die vollständige Nichteignung des Betroffenen festgestellt wurde (so auch BayVGH vom 13.1.2011, Az. 11 C 10.2462; VG Neustadt vom 14.10.2010 Az. 6 L 953/10.NW, beide Juris).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 13.1.2011, a.a.O.) schließt diese Regelung die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke und damit eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV auf die isolierte Sperre aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 16 B 72/11

    Verpflichtung zur Vorlage oder Übersendung eines tschechischen Führerscheins

    Insoweit kann dahinstehen, ob die mit Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) vom 24. September 2001 gegen den Antragsteller verhängte Festsetzung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB für die (Wieder)Erteilung einer Fahrerlaubnis bei wertender Betrachtung einer gerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV gleichzustellen ist, so VGH Bad.Württ., Beschluss vom 18. November 2010 10 S 1837/10 , juris, Rn. 6 (= Blutalkohol 48 [2011], 118); ähnlich auch schon OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2009 16 B 1067/09 , juris, Rn. 5 (= NZV 2010, 167 = VRS 118 [2010], 228 = Blutalkohol 47 [2010], 259); anderer Ansicht Bayer. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 11 C 10.2462 , juris, Rn. 20 bis 22 (= Blutalkohol 48 [2011], 121); VG Berlin, Beschluss vom 6. Dezember 2010 4 L 425.10 , juris, Rn. 16, bzw. ob die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV nicht nur während des Laufes der Sperrfrist der Anerkennung einer EU/EWRFahrerlaubnis entgegensteht, sondern die Sperrzeitverhängung wie die in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV genannten Tatbestände ohne eine entsprechende zeitliche Begrenzung die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis ausschließt.

    vgl. hierzu Bayer. VGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 11 C 10.2462 , a.a.O., Rn. 21.

  • VGH Bayern, 13.10.2011 - 11 CS 11.1924

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, mit einer ungarischen Fahrerlaubnis in

    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. Januar 2011 Az. 11 C 10.2462 (zfs 2011, 176) entgegengetreten.
  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248

    Bestandskräftiger Feststellungsbescheid betreffend die fehlende Berechtigung, von

    Um einen derartigen Umtausch im Sinn von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG handelt es sich schon deshalb vorliegend nicht, weil der Führerschein des Klägers aus dem Jahr 2006 nicht von einem anderen Mitgliedsstaat als dem Ausstellermitgliedsstaat unter Prüfung der Gültigkeit des zum Zwecke des Umtausches in eine inländische Fahrerlaubnis vorgelegten ausländischen Führerscheins ausgestellt worden ist (vgl. BayVGH, Beschl. vom 24.1.2012, Az. 11 ZB 11.1896 und Beschl. vom 13.1.2011, Az. 11 C 10.2462, RdNr. 19; sowie zur vorliegenden Konstellation BayVGH, Beschl. vom 9.8.2012, Az. 11 C 12.1631 - Juris).
  • VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280

    Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage

    Dass sich die Nichtberechtigung des Klägers, mit seiner tschechischen Fahrerlaubnis fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge im Inland zu führen, unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV ergibt und es einer Entziehungs- bzw. Aberkennungsverfügung nicht bedarf, entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 13.01.2011, Az: 11 C 10.2462 m.w.N.).
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